Recht

Grundrechte gelten auch für Auszubildende

ver.di kritisiert die Bestrafung von Streikbeteiligung für Auszubildende im Rahmen der Abschlusszeugnisse scharf.
25.07.2023
Zusammen geht mehr

Im Frühjahr 2023 hatten sich zahlreiche Auszubildende an Warnstreiks im öffentlichen Dienst beteiligt. Sie haben damit ihr Grundrecht auf Koalitionsfreiheit wahrgenommen und sich für die Interessen aller Auszubildenden eingesetzt. In diesen Tagen erhalten sie nun Zeugnisse, in denen diese Streikteilnahme als „unentschuldigte Fehlzeiten“ gewertet werden. In einem Rundschreiben von Anfang Juni 2023 weißt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Berufsschulen an, entsprechend vorzugehen. Sie bestreitet in diesem Zusammenhang das Recht von Auszubildenden im Rahmen von gewerkschaftlichen Streikmaßnahmen der Berufsschule fern zu bleiben. Dies widerspricht jedoch den Ankündigungen der aktuellen Koalition aus CDU und SPD. Diese hatte angekündigt, die landesrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, damit Streiktage nicht als unentschuldigte Fehltage gewertet werden.

„Mit den aktuellen Zeugnissen wird den jungen Auszubildenden vermittelt, dass das Eintreten für die eigenen Rechte und die Wahrnehmung von Grundrechten bestraft wird. In Zeiten, in denen demokratisches Engagement mehr denn je gefordert ist, senden die Schulleitungen und die Senatsverwaltung damit ein fatales Signal.“ erklärt Lucas Krentel, ver.di-Landesjugendsekretär für Berlin-Brandenburg.

Die Senatsverwaltung schlägt in ihrem Schreiben vor, dass Auszubildende für die Teilnahme an Streiks eine „Beurlaubung aus wichtigem Grund“ bei der Schule beantragen könnten. ver.di weist diesen Vorschlag ausdrücklich zurück. „Streiken nur mit Erlaubnis von oben. Das atmet eher den obrigkeitsstaatlichen Geist des 19. Jahrhunderts. Wir fordern Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch auf, die Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag endlich umzusetzen. Das Grundrecht auf Streik darf für Auszubildende nicht durch die Hintertür ausgehebelt werden.“ erklärt Benjamin Roscher, stellvertretender Landesbezirksleiter von ver.di Berlin-Brandenburg abschließend.

Hinweis: ver.di kann Kontakt zu einer betroffenen Berufsschülerin vermitteln.