Behindertenpolitik

Neue EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die EU-Kommission hat am 3. März 2021 ihre Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 vorgelegt.
13.04.2021
Neue EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen


Die EU-Kommission hat am 3. März 2021 ihre Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 vorgelegt. Sie baut auf ihrer Vorgängerstrategie (2010–2020) auf und trägt zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte bei. Die Strategie soll der EU und den Mitgliedstaaten dabei helfen, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist das erste Übereinkommen im Bereich der Menschenrechte, bei dem auch die EU Vertragspartei ist. Mit diesem Übereinkommen sind alle Vertragsparteien verpflichtet, die Menschenrechte aller Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu achten und zu schützen und ihre Gleichheit nach dem Gesetz zu gewährleisten. 

Menschen mit Behinderungen sind noch immer stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht als Menschen ohne Behinderung. Die COVID-19-Pandemie hat die bestehenden Ungleichheiten zunehmend verschärft. Mithilfe der EU-Strategie sollen die vielfältigen Herausforderungen besser bewältigt werden, mit den Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind.   

Inhalte der EU-Strategie 

In der Zehnjahresstrategie werden Leitinitiativen zu drei Hauptthemen dargelegt: 

EU-Rechte: Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht wie alle anderen EU-Bürger*innen, in ein anderes Land zu ziehen oder am politischen Leben teilzunehmen. Bis Ende 2023 wird die Europäische Kommission einen Europäischen Behindertenausweis für alle EU-Länder vorschlagen, der die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit unterstützen soll. Außerdem wird die Kommission eng mit den Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Wahlprozess zu gewährleisten. 

Unabhängige Lebensführung und Autonomie: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, eigenständig zu leben und zu entscheiden, wo, wie und mit wem sie leben möchten. Um ein unabhängiges Leben und die Inklusion in der Gemeinschaft zu fördern, wird die Kommission Leitlinien entwickeln und eine Initiative zur Verbesserung der sozialen Dienste für Menschen mit Behinderungen einleiten. 

Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Das Ziel der EU-Strategie ist, Menschen mit Behinderungen vor jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt zu schützen. Die Strategie soll Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang in den Bereichen Justiz, Bildung, Kultur, Sport und Tourismus gewährleisten. Darüber hinaus muss ein gleichberechtigter Zugang zu allen Gesundheitsdiensten und zum Arbeitsmarkt sichergestellt sein. 

Des Weiteren wird die EU-Kommission 2022 das europäische Ressourcenzentrum „AccessibleEU“ (Barrierefreie EU) einrichten, um eine Wissensbasis mit Informationen und bewährten Verfahren zur Barrierefreiheit in allen Bereichen aufzubauen. 

Wie soll die Strategie umgesetzt werden?

Die EU-Länder sind bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wichtige Akteure. Deshalb wird die Kommission eine Plattform für das Thema Behinderungen einrichten, um die für die Umsetzung zuständigen

nationalen Behörden, Organisationen von Menschen mit Behinderungen und die Kommission zusammenzubringen und so den Austausch und die Zusammenarbeit zu fördern. 

Dadurch soll die Umsetzung der Strategie unterstützt sowie die Zusammenarbeit und der Austausch untereinander verbessert werden. 

Weitere Informationen:
Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2021-2030) (europa.eu)