Die Gewerkschaft ver.di ruft am 15.03.2024 zum Warnstreik bei den Asklepios Fachkliniken an den Standorten Brandenburg an der Havel, Teupitz und Lübben auf. Am gleichen Tag werden die Tarifverhandlungen in Brandenburg an der Havel fortgesetzt.
Ver.di fordert in den Tarifverhandlungen die Angleichung der tariflich geregelten Arbeitsbedingungen und der Tarifentgelte an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der auch bei den Asklepios Kliniken in Hamburg, bei der Universitätsklinik in Brandenburg an der Havel, beim Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam, bei der Charité und bei den Vivantes-Kliniken in Berlin Anwendung findet. Die Tarifkommission fordert daher für alle nichtärztlichen Beschäftigten 16,5 Prozent mehr Entgelt, dabei mindestens 650 Euro monatlich. Weiterhin fordert die ver.di-Tarifkommission eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich ab dem 01.01.2024, zwei zusätzliche Urlaubstage nur für ver.di-Mitglieder pro Kalenderjahr und für die Auszubildenden die Übernahme der Tarifregelungen aus dem öffentlichen Dienst. Die Tarifforderung wurde für eine 12-monatige Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 aufgestellt.
Asklepios hatte dagegen in der letzten Tarifverhandlung am 09.02.2024 lediglich eine Tariferhöhung um 3 Prozent ab dem 01.03.2025 und eine Inflationsausgleichszahlung von 3.000 Euro angeboten. Die Wochenarbeitszeit soll erst ab dem 01.09.2024 abgesenkt werden. Darüber hinaus will Asklepios eine Anwesenheitsprämie für Beschäftigte, die nicht krank geworden sind, zahlen.
„Asklepios fordert von den Beschäftigten langfristig massive Reallohnverluste und will zugleich Beschäftigte bestrafen, die krank werden. Dieses Arbeitgeberangebot ist völlig aus der Zeit gefallen. Wir verlangen ein neues Angebot, das die Arbeit würdigt, die die Kolleg*innen täglich leisten.“ erklärt ver.di-Verhandlungsführer Ben Brusniak.
Zum letzten Streik am 06.03.2024 hatte Asklepios vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die im Bereich des Maßregelvollzugs Besetzungen vorsah, die häufig im Normalbetrieb unterschritten werden. Ver.di geht gegen diese einstweilige Verfügung vor Gericht vor. Die Verhandlung hierzu ist jedoch erst am 26.03.2024. Dies hat zur Folge, dass streikbereite Beschäftigte sich am 15.03.2024 nicht am Streik beteiligen können.
„Mit der vorläufigen Entscheidung des Gerichts wird das Streikrecht der Kolleg*innen massiv ausgehöhlt. Es kann nicht sein, dass der Maßregelvollzug als so sensibel bewertet wird, dass Streiken de facto verboten ist und er zugleich einem profitorientierten Konzern überlassen wird. Diese Auseinandersetzung ist ein deutlicher Auftrag an die Landesregierung: Der Maßregelvollzug muss wieder in öffentliche Hand.“ erklärt die stellvertretende ver.di-Landesfachbereichsleiterin für den Bereich Krankenhäuser, Gisela Neunhöffer.
Auch am Oder-Spree-Krankenhaus in Beeskow und am Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg dauern die Tarifauseinandersetzungen an. Über mögliche weitere Streikmaßnahmen dort wird ver.di ggf. rechtzeitig informieren.