Die Gewerkschaft ver.di ruft am 26. März 2024 zum fünften Warnstreiktag bei den Asklepios Fachkliniken an den Standorten Brandenburg an der Havel, Teupitz und Lübben auf. Bei der dritten Verhandlungsrunde am 15. März 2024 konnte in den laufenden Tarifverhandungen keine Einigung erzielt werden. Die Tarifverhandlungen werden am 2. April 2024 fortgesetzt.
Die Gewerkschaft ver.di fordert für die rund 1.300 nichtärztlichen Beschäftigten die Angleichung der tariflich geregelten Arbeitsbedingungen und der Tarifentgelte an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der auch bei den Asklepios Kliniken in Hamburg, bei der Universitätsklinik in Brandenburg a. d. H., beim Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam, bei der Charité und bei den Vivantes-Kliniken in Berlin Anwendung findet. Die ver.di-Tarifkommission fordert daher für alle nichtärztlichen Beschäftigten 16,5 Prozent mehr Entgelt, dabei mindestens 650 EUR monatlich. Weiterhin fordert die ver.di-Tarifkommission eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich, zwei zusätzliche Urlaubstage nur für ver.di-Mitglieder pro Kalenderjahr und für die Auszubildenden die Übernahme der Tarifregelungen aus dem öffentlichen Dienst. Die Tarifforderung wurde für eine 12-monatige Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 aufgestellt. Die alten Tarifverträge wurden schon zum 31. Dezember 2023 von ver.di gekündigt.
Am 9. Januar 2024 wurden die Tarifverhandlungen aufgenommen. Bei den Verhandlungen am 9. Februar und am 15. März wurde keine Einigung erzielt.
Zur Unterstützung der Tarifforderung hatten sich die Beschäftigten vom 6. März 2024 bis zum 8. März 2024 und am 15. März 2024 an insgesamt vier Warnstreiktagen beteiligt. Mit dem fünften Warnstreiktag am 26. März 2024 wollen die Beschäftigten vor der vierten Verhandlungsrunde am 2. April 2024 die Unterstützung der Tarifforderung noch einmal bekräftigen.
Ebenfalls am 26. März 2024 um 13 Uhr wird vor dem Arbeitsgericht Brandenburg a.d.H. über den Widerspruch der Gewerkschaft ver.di gegen einen Beschluss des Gerichts (Aktenzeichen 6 Ga 4/24) vom 5. März 2024 verhandelt. Das Arbeitsgericht hatte am 5. März 2024 per einstweiliger Verfügung ohne vorherige mündliche Anhörung für den Maßregelvollzug den Umfang des Notdienstes festgelegt, der Personalbesetzungen vorsah, die häufig im Normalbetrieb unterschritten werden.
„Mit der Entscheidung des Gerichts wurde das Streikrecht der Kolleg*innen massiv ausgehöhlt. Es kann nicht sein, dass der Maßregelvollzug als so sensibel bewertet wird, dass Streiken de facto verboten ist und er zugleich einem profitorientierten Konzern überlassen wird. Diese Auseinandersetzung ist ein deutlicher Auftrag an die Landesregierung: Der Maßregelvollzug muss wieder in öffentliche Hand.“ erklärt die stellvertretende ver.di-Landesfachbereichsleiterin für den Bereich Krankenhäuser, Gisela Neunhöffer.