Beschäftigte der kommunalen Rettungsdienste im Land Brandenburg machen am 21. Mai 2024 um 10 Uhr mit einer Aktion (Kundgebung) vor dem Sitz vom Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg e.V. (KAV) in Potsdam, in der Stephensonstraße 4a auf die überlangen Arbeitszeiten im kommunalen Rettungsdienst aufmerksam.
»Wir arbeiten bis zu 48 Stunden pro Woche – mehr als fast alle anderen Beschäftigten in Deutschland. Wie soll man so Arbeit und Privatleben miteinander vereinbaren? Das macht den Beruf unattraktiv und muss sich schnellstens ändern.« berichtet der Notallsanitäter Marco Kerbs vom kreiseigenen Rettungsdienst aus dem Landkreis Teltow-Fläming.
Doch bei den laufenden Tarifverhandlungen zur Arbeitszeit für den kommunalen Rettungsdienst stellt sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) quer, bei der überfälligen Entlastung durch kürzere Bereitschaftszeiten gehe es nicht voran. Die Tarifverhandlungen werden am 21. Mai 2024 in Berlin fortgesetzt.
»Was beim Deutschen Roten Kreuz möglich ist, muss auch im öffentlichen Dienst machbar sein«, betont der Notfallsanitäter Dirk Baldauf vom kreiseigenen Rettungsdienst aus dem Landkreis Spree-Neiße.
Im DRK-Reformtarifvertrag hat ver.di mit dem Deutschen Roten Kreuz vereinbart, die Höchstarbeitszeit schrittweise auf 42 Stunden pro Woche abzusenken. Schon jetzt beträgt die Arbeitszeit für den Rettungsdienst nach dem DRK-Reform-Tarifvertrag nur 44 Stunden, ab Januar 2026 nur noch 43 Stunden und ab Januar 2028 nur noch 42 Stunden.
»Der kommunale Rettungsdienst muss jetzt nachziehen. Nur so können wir neue Kolleginnen und Kollegen gewinnen und halten.« Gelinge dies nicht, stehe die Notfallversorgung auf dem Spiel. »Im Rettungsdienst geht es um Leben und Tod. Die Menschen sind in Notsituationen auf schnelle und kompetente Hilfe angewiesen. Dafür braucht der Rettungsdienst genug Personal und gute Arbeitsbedingungen – angefangen mit kürzeren Höchstarbeitszeiten. Das ist auch im Interesse der Allgemeinheit.« erklärt Ralf Franke, ver.di-Gewerkschaftssekretär in Südbrandenburg.
Im Land Brandenburg ist der bodengebundene Rettungsdienst eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der kreisfreien Städte und Landkreise. Es gibt rund 3.000 Rettungsdienstbeschäftigte in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Bei den vier kreisfreien Städten ist der Rettungsdienst teilweise in die Berufsfeuerwehr eingegliedert. Für die nicht verbeamteten Rettungsdienstbeschäftigten findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung, der für den Rettungsdienst eine Arbeitszeit von bis zu 48 Stunden pro Woche vorsieht.
In 12 von 14 Landkreisen im Land Brandenburg wird der Rettungsdienst durch kreiseigene Rettungsdienstgesellschaften erfüllt, die entweder direkt oder durch einen Anwendungstarifvertrag an den TVöD gebunden sind bzw. deren Haustarifvertrag sich am TVöD orientiert, so dass auch in vielen Landkreisen die Arbeitszeit noch bis zu 48 Stunden pro Woche beträgt.
Mit einem neuen Anwendungstarifvertrag konnte die Gewerkschaft ver.di im Landkreis Oberspreewald-Lausitz für den Rettungsdienst die wöchentliche Arbeitszeit ab Januar 2024 auf maximal 45 Stunden begrenzen. Reduziert sich die Arbeitszeit im TVöD für den Rettungsdienst auf unter 45 Stunden, dann gilt diese reduzierte Höchstarbeitszeit auch für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
In den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Dahme-Spreewald wurde der Rettungsdienst an unterschiedliche Hilfsorganisationen und teilweise an private Rettungsdienstbetreiber vergeben.