Tarifrunde Banken BB

Streik in Berlin und Brandenburg

Für den morgigen Donnerstag, den 10. März 2022 und Freitag, den 11. März 2022 ruft ver.di die Beschäftigten bei privaten und öffentlichen Banken zu einem zweitägigen Warnstreik auf.
10.03.2022
Wir für Tarif Tarifrunde Banken 2022


Für den morgigen Donnerstag, den 10. März 2022 und Freitag, den 11. März 2022 ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Beschäftigten bei privaten und öffentlichen Banken zu einem zweitägigen Warnstreik auf. Anlass sind die bislang ergebnislosen Tarifrunden. 

Aufgerufen sind Beschäftigte privater Banken (Commerzbank AG, Unicredit, Targobank und Deutsche Bank) und die von öffentlichen Banken (Berliner Sparkasse - Niederlassung der Landesbank Berlin AG, Landesbank Berlin Holding AG, Investitionsbank Berlin, die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin–Hannover und der S-Servicepartner Berlin GmbH) sowie die Beschäftigten der Investitionsbank des Landes Brandenburg und der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, der Commerzbank-Firmenkunden-Mittelstandsbank Breite Str., Commerzbank-Filiale Linden- und Schloßstr., Deutsche Bank Filiale Charlottenstr. und Karl–Liebknecht-Str. in Potsdam.

Am Donnerstag, dem 10. März wird es ab 10:00 Uhr eine corona-gerechte Kundgebung vor dem Haus der Investitionsbank des Landes Brandenburg, Babelsberger Str. 21, 14473 Potsdam geben. Dazu werden ca. 50-60 Streikende erwartet. Alle anderen Streikteilnehmenden sind aufgerufen, sich digital am Streik zu beteiligen und ihre Arbeit an den beiden Streiktagen nicht aufzunehmen.

ver.di fordert für die ca. 170.000 Beschäftigten der privaten Banken eine Tariferhöhung von 4,5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten und weitere Komponenten in Bezug auf Homeoffice sowie ein Wahlrecht zwischen Gehalt und Freizeit.

ver.di fordert für die öffentlichen Banken eine Erhöhung der Gehälter um 4,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten und einer sozialen Komponente über 150 Euro sowie ein Wahlrecht zwischen Gehalt und Freizeit und eine Regelung zur mobilen Arbeit. Die Gewerkschaft fordert, dass die Beschäftigten einen Anspruch darauf haben sollen, bis zu 60 Prozent ihrer Arbeitszeit mobil zu arbeiten. Dafür sollen sie einen Anspruch auf eine Erstausstattungspauschale in Höhe von 1.500 Euro erhalten.